Beiträge von fpg

    moin,


    ... sr is ja auch oif ;-) ... aber seltener oof als die ollen briten ...


    auf dem zweiten bild (das nette spielzeug) ist eine affentittengeileultraschnelle weslake triumph im norton federbett... besagter Guido hat die jahrelang bei gtf zum vierzylinder-deklassieren bewegt. Der hat damit schräglagen gefahren, die ich bis heute physikalisch für unmöglich halte... :-) ... dann hat er die tr1 für sich entdeckt... "..die is sauschnell und hält..."


    der fpg

    moin,


    ....nein, ich war zwar in Kroatien, aber zu weit weg um zu den rennen vorbeizuschauen. Ich hatte mich mit Ives und Franz verabredet, hab es aber leider nicht geschafft.

    Gegen langsame sr kann man was unternehmen ;-) ....


    Du bist mit Guido die endurance gefahren ?!! Cool...


    Ich bin das letzte mal vor 10 jahren gestartet und wollte dieses jahr wieder einsteigen. Aber mein fittness ist derart mies, dass ich es dann besser gelassen habe. So ein gtf-wochenende ist eine ausgesprochen anstrengende angelegenheiten... man tut sich und anderen nur weh, wenn man im set schlapp macht. Und mit zunehmenden alter bleibt der abend zuvor auch nicht ohne konsequenz :-)


    der fpg

    moin,


    ...nee.... heute war absolut garnixx zu tun... mittagsschläfchen, nachmittags-dösen... später ggf. ein kaltes bier.... was essen... ausruhen... schlafen.... fast zu viel äktschen...


    die sonne scheint dazu brav vom blauen himmel... angenehme 26°C, leichter wind


    der fpg

    moin,


    ... um jetzt den anfang wieder aufzunehmen:


    mods und adminpräsenz dienen dem schutz des forums. Eine typische abmahnung würde ein kleines forum wie dieses hier ein bis zweimal überleben. Dann ist aber irgendwann schluss, wenn alle für die dummheit weniger aufkommen müssten, nur weil keiner aufgepasst hat.

    Für den betreiber kann es ggf. richtig blöd werden... der steht voll in der haftung... und ich würde mich wundern, wenn sich genug spender fänden, den wirtschaftlichen schaden des betreibers dann aufzufangen.


    Der betreiber braucht also eine gruppe von leuten, die über die notwendige menschliche reife verfügen, seine rolle vor ungemach zu schützen. Diesen leuten muss er vertrauen können. Bei aller demokratischen grundeinstellung.... das kann dem betreiber niemand abnehmen...

    Mods und admins müssen also schnell reagieren, was sichtbarkeit und erreichbarkeit bedeutet... für alle user.


    der fpg

    moin,


    .... Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte.



    Das ist doch eindeutig. Der inhalt erschliesst sich durch das erfassen des gesamten inhalts. Nicht durch selektives hervorheben einzelner satzfragmente. (Wir sind hier doch nicht bei den kuherdenkern oder bei rs-online)....
    buchstaben-bingo ohne sinn und verstand!


    Früher nannte man die betreiberhaftung "redaktionelle verantwortung"... man hat die wortwahl irgendwann in den 90'ern geändert, um den unterschied zur presse aufzuzeigen.

    Zwischenzeitlich gab es das "Heise-Urteil", das etwas mehr zur klärung beitrug und letztlich die oben zitierte verfahrensweise als ergebnis hat. In den heise-foren wird seit dem konsequent innerhalb von 24h geblockt und gelöscht.


    Aber ich kann es ja mal erkären, auch wenn es wahrscheinlich nicht hilft.

    - Böses, das dem betreiber gemeldet wird, muss innerhalb von 24h gelöscht werden

    - löscht der betreiber das böse nicht innerhalb von 24h, bekommt er ggf. ärger

    - den ärger bekommt er auch, wenn jemand anderes das böse erzeugt hat

    - der ärger besteht aus zwei teilen: einem " Unterlassungsanspruch" und einer "Klage". Das erste bedeutet, dass eine kostenpflichtige abmahnung gegen den betreiber erhoben wird, das zweite, dass gegen ihn klage vor einem gericht erhoben wird.


    Der satz am anfang stellt nur die generelle ausgangslage fest. Und die geht davon aus, dass er sich an die regeln hält.


    der fpg

    moin,


    .... betreiber: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung

    der abschnitt aus dem obigen link ist entscheidend:

    Zitat


    Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte.



    --> https://supertwin850.de/index.php?legal-notice/


    der fpg